Anträge zur MV 2018

Die Mitgleiderversammlung findet am Samstag, den 04.08.2018 ab 19:00h im FabLab Würzburg statt.

Antrag von Christoph Süpke

Der Nerd2Nerd e.V. möchte dem Stadtjugendring oder dem Kreisjugendring beitreten.

Anträge von Joachim Baumeister

Änderung der Mitgliederversammlung §3 Abs. 2.2

Aktuell Änderung
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet bei Bedarf, mindestens
jedoch einmal im Jahr, statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen
werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des
Vereins dies erfordern, oder wenn dies 10 v.H. der ordentlichen
Mitglieder, mindestens jedoch drei, unter Angabe des Zwecks schriftlich
beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in
Textform durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen.
Zur Wahrung der Frist reicht die Aufgabe der Einladung zur Post an die
letzte bekannte Anschrift oder die Versendung an die zuletzt bekannte
E-Mail-Adresse. Hierbei sind die Tagesordnung bekanntzugeben und den
Mitgliedern die nötigen Informationen zugänglich zu machen. Dem Vorstand
obliegt die Wahl des Versammlungsortes.
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet bei Bedarf, mindestens
jedoch alle 2 Jahre, statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen
werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des
Vereins dies erfordern, oder wenn dies 10 v.H. der ordentlichen
Mitglieder, mindestens jedoch drei, unter Angabe des Zwecks schriftlich
beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in
Textform durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen.
Zur Wahrung der Frist reicht die Aufgabe der Einladung zur Post an die
letzte bekannte Anschrift oder die Versendung an die zuletzt bekannte
E-Mail-Adresse. Hierbei sind die Tagesordnung bekannt zugeben und den
Mitgliedern die nötigen Informationen zugänglich zu machen. Dem Vorstand
obliegt die Wahl des Versammlungsortes.

 

Änderung der Amtsdauer §3 Abs. 3.5

Aktuell Änderung
5. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr; Wiederwahl
ist zulässig. Der auf der Mitgliederversammlung neugewählte Vorstand
übernimmt mit Beendigung der ihn wählenden Mitgliederversammlung die
Aufgaben im Verein. Damit auch nach Ablauf der Amtsdauer eine
ordnungsgemäße gesetzliche Vertretung gesichert ist, bleibt der Vorstand
bis zur Neuwahl im Amt.
5. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre; Wiederwahl
ist zulässig. Der auf der Mitgliederversammlung neu gewählte Vorstand
übernimmt mit Beendigung der ihn wählenden Mitgliederversammlung die
Aufgaben im Verein. Damit auch nach Ablauf der Amtsdauer eine
ordnungsgemäße gesetzliche Vertretung gesichert ist, bleibt der Vorstand
bis zur Neuwahl im Amt.

 

Änderung der Zusammenstellung des Vorstandes §3 Abs. 3.1

Aktuell Änderung
1.Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertreten
Vorsitzenden und einem Schatzmeister. Es können zwei weitere Beisitzer
gewählt werden.
1.Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretend
Vorsitzenden und einem Schatzmeister. Es können zusätzlich ein
stellvertretender Schatzmeister und ein Schriftführer gewählt werden.

 

Anträge von Johannes Kimmel zur Diskussion

 1. Vorstand:

Da wir sowieso an die Satzung müssen ergäbe sich die Gelegenheit sich über die Struktur des Vorstands erneut Gedanken zu machen

  1. Mein dringlichstes Anliegen wäre es vor allem den "Busfaktor" zu erhöhen. Das könnte einerseits durch mehr Leute im Vorstand gelöst werden (am besten so, dass wieder eine ungerade Anzahl Leute erreicht wird), oder die derzeitigen Beisitzer zusätzlich Befugnisse bekommen.
  2. Außerdem könnte man zur Debatte stellen, dass manche Ämter auf 2 Jahre oder länger gewählt werden - potentielle Stellvertreter stellen eventuell dann verschoben dazu, um bei Personenwechsel die Einarbeitung und Übergabe zu vereinfachen.
  3. Ich würde mir wünschen, dass der Vorstand regelmäßig über die Sitzungen und Beschlüsse ein zweckmäßiges Protokoll führt und für Vereinsmitglieder unbedenklichen Informationen auch dann auch kurz- bis mittelfristig weitergibt. (zweckmäßig soll heißen, dass Ergebnisse genannt und kurz erklärt werden, keiner verlangt Romane).

2. Fablab:

  1. Ich denke es wäre Vorteilhaft, wenn mindestens eine Person aus dem Vorstand die Befugnis hat finanzielle Mittel für das Fablab bereit zu stellen. Damit nötige Anschaffungen unkompliziert und schnell erledigt werden können und auch ein klarer Ansprechpartner dafür da ist. Selbstverständlich sollte diese Person auch zu dem Kreis derer gehören, die sich regelmäßig im Fablab aufhalten und eine geeignete Übersicht behält.
  2. Es ist absehbar, dass die Lost&Found Aktionen bei manchen Mitglieder nur wenig Eindruck hinterlassen wird und weiter das Fablab wie ihren persönlichen Lagerraum benutzen. Aus diesem Grund könnte ich mir vorstellen, dass der Verein an solche Mitglieder die über den normalen Gebrauch hinausgehende Fläche in Rechnung stellt. Über Höhe und was genau normaler Gebrauch ist wird noch zu streiten sein, aber eventuell wird so mehr Leuten der Ernst klar, oder wenn nicht, sind es weitere Einnahmen für das Lab. (Sollten wir in andere Gebäude ziehen, ist der Vorschlag entweder hinfällig oder muss überarbeitet werden)
  3. Weiterhin könnte der Verein sich langfristig überlegen die Grundausstattung des Fablabs komplett ab zu kaufen (oder auch teilweise gespendet). Eine große Hemmschwelle bei den Mitgliedern überflüssiges zu entsorgen ist, dass nicht klar ist, welche Werkzeuge nun dem Fablab/Verein gehören und welche eigentlich nur Dauerleihgaben sind. Wenn dann das Inventar klar dem Verein gehört, können auch viel einfach Entscheidungen getroffen werden, was bleiben darf und was fliegt. Solange auch klar kommuniziert wird, dass unbeschriftete Sachen implizit Spenden an das Fablab sind und damit auch vom Fablab entsorgt werden dürfen.
    (Mir ist klar, dass es die aktuelle finanzielle Lage nicht zulässt)
  4. Bei dem aktuellen Zustand vom Lab müssen wir das Thema Putzkraft wohl nochmal aufwärmen, das geht ohne Vorstand/MV nicht. :(